Sklavenvertrag
Bevorzugt von D/s-lern genutzte schriftliche Form, um ein menschliches “Besitzverhältnis” zu regeln. Derartige Sklavenverträge haben eher rituelle Hintergründe, entbehren rechtlich allerdings jeder Form.
Die Unterwerfung des Sub wird seitens des Herrn/der Herrin manchmal durch Symbole wie zum Beispiel ein besitzanzeigendes Halsband, besondes geartete Tätowierungen, Intimschmuck oder sehr kurzgeschnittenem Haar bis hin zu Glatzen nach außen hin gerne demonstriert. Vereinzelt findet man besonders in länger andauernden D/s-Beziehungen dieses Machtverhältnis in sogenannten „Sklavenverträgen“ schriftlich festgehalten. Diese symbolische Handlung soll eine innige Verbundenheit beider Partner und ihre gemeinsamen Vorstellungen „verbindlich“ festhalten. Rechtlich sind diese „Sklavenverträge“ natürlich in keiner Weise verbindlich, da sie nach allgemeiner Auffassung zum Beispiel gegen die guten Sitten verstoßen und aufgrund dessen nach § 138 BGB nichtig sind. In der Vergangenheit führte die Existenz derartiger Schriftstücke in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder zu drastischen Schlagzeilen in der allgemein als reißerisch bekannten Boulevardpresse, da in Sklavenverträgen das Innenverhältnis und vereinbarte Praktiken durchaus sehr detailliert aufgeführt werden. Bei eher weniger gut informierten Dritten führen derartige aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gelöste Informationen regelmäßig zu starker Ablehnung und einer allgemeinen Verurteilung der dem Schriftstück zugrundeliegenden Beziehung.

