Das goreanische Handelsgesetz
Der heutige und somit folglich dritte Teil der Artikelserie über goreanische Rechtsprechung fällt leider etwas kürzer aus als geplant. Jedoch aufgrund seiner Reichweite, fand ich es doch besser, dem Handelsgesetz einen eigenen Artikel zu widmen.
Das Handelsgesetz
Die meisten goreanischen Gesetze sind städtisches Recht und dementsprechend beschränkt auf die einzelnen Städte. Jedoch gibt es ein Gesetz, das sich über die verschiedenen Städte Gors erstreckt. Das ist das Handelsgesetz, eine juristische Übereinkunft zwischen den unterschiedlichen Händler-Kasten verschiedener Städte. Das Handelsgesetz erleichtert den Handel auf Gor. Die Bücher beschreiben nicht alle Inhalte dieses Gesetzes, liefern aber doch einige gut beschriebene Inhalte. Aber das Handelsgesetz betrachtet nicht alle Einzelheiten des Handels. Es gibt Lücken in diesem Gesetz, obwohl Bemühungen existieren, diese zu schließen. Einzelheiten des Handelsgesetzes werden sehr oft auf der Sardar-Messe entschieden, auf der sich Händler aus ganz Gor treffen, um eben solche Themen zu diskutieren. Um das Handelsgesetz zu vertreten und durchzusetzen gibt es spezielle Handelsräte. Diese gehören der Kaste der Händler und nicht der der Schriftgelehrten an. Sie unterscheiden sich von den Stadträten. Handelsräte tragen weiße Roben mit goldenen und purpurnen Verzierungen. Auch sie können eine juristische Entscheidung treffen, ohne ein formelles Gericht bemühen zu müssen.

