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Das goreanische Handelsgesetz

Juni 21st, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Der heutige und somit folglich dritte Teil der Artikelserie über goreanische Rechtsprechung fällt leider etwas kürzer aus als geplant. Jedoch aufgrund seiner Reichweite, fand ich es doch besser, dem Handelsgesetz einen eigenen Artikel zu widmen.

Das Handelsgesetz

Die meisten goreanischen Gesetze sind städtisches Recht und dementsprechend beschränkt auf die einzelnen Städte. Jedoch gibt es ein Gesetz, das sich über die verschiedenen Städte Gors erstreckt. Das ist das Handelsgesetz, eine juristische Übereinkunft zwischen den unterschiedlichen Händler-Kasten verschiedener Städte. Das Handelsgesetz erleichtert den Handel auf Gor. Die Bücher beschreiben nicht alle Inhalte dieses Gesetzes, liefern aber doch einige gut beschriebene Inhalte. Aber das Handelsgesetz betrachtet nicht alle Einzelheiten des Handels. Es gibt Lücken in diesem Gesetz, obwohl Bemühungen existieren, diese zu schließen. Einzelheiten des Handelsgesetzes werden sehr oft auf der Sardar-Messe entschieden, auf der sich Händler aus ganz Gor treffen, um eben solche Themen zu diskutieren. Um das Handelsgesetz zu vertreten und durchzusetzen gibt es spezielle Handelsräte. Diese gehören der Kaste der Händler und nicht der der Schriftgelehrten an. Sie unterscheiden sich von den Stadträten. Handelsräte tragen weiße Roben mit goldenen und purpurnen Verzierungen. Auch sie können eine juristische Entscheidung treffen, ohne ein formelles Gericht bemühen zu müssen.

Magistrates und Amtsträger

Juni 18th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Die Rechtsprechung auf Gor ist sehr umfangreich. Im ersten Teil bin ich auf die beiden vorherrschenden goreanischen Justizsysteme eingegangen und nun im zweiten Teil möchte ich mit mit den Personen beschäftigen, welche letztlich auf Gor Recht sprechen.
Ratsmitglieder (Magistrates)

Innerhalb einer Stadt wird man höchstwahrscheinlich zunächst auf die legalen Vertreter der zivilen Regierung treffen, unabhängig davon, wer gerade herrscht. Diese legalen Vertreter nennt man die Ratsmitglieder oder auch Magistrates und es gibt davon verschiedene Arten. Da die meisten juristischen Belange in den Bereich der Schriftgelehrten-Kaste fallen, gehören die meisten Ratsmitglieder der Kaste der Schriftgelehrten an. So gehören Anwälte einer Unterkaste der Schriftgelehrten an. Die Ratsmitglieder tragen häufig spezielle Roben, Verzierungen oder Bänder um ihr Amt zu kennzeichnen. Sie können auch einen Amtsstab führen und einige dieser Stäbe sind mit versteckten Klingen ausgerüstet. Ratsmitglieder können auch beamtete Zeugen sein, die die Amtlichkeit bestimmter Dinge bestätigen können. Sie können auch in manschen juristischen Angelegenheiten Urteile auch ohne Gerichtsverhandlung fällen.

Artikelserie Rechtsprechung auf Gor

Juni 15th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Dies ist nun der erste Teil einer umfangreichen Artikelserie über die Rechtsprechung auf Gor in dem ich zunächst mal auf die beiden goreanischen Justizsyssteme eingehen möchte.
Die Justizsysteme

Zunächst einmal gibt es zwei hauptsächliche Justizsysteme in den Städten auf Gor. Das der zivilen Regierungen und das der Kaste der Eingeweihten. Der Bereich ihrer Rechsprechung ist mitunder verwaschen. Obwohl die Eingeweihten die höchste Autorität in allen Fragen für sich beanspruchen. Das Ausmaß des tatsächlichen Einflusses der Eingeweihten in der jeweiligen Stadt hängt vom Einfluss ihrer dort ansässigen Kaste ab. Offensichtlich haben sie in einigen Gegenden mehr Macht, als in anderen. Meistens beanspruchen sie jedoch die Rechtsprechung in allen religiösen Fragen. Sie ignorieren geringfügige Angelegenheiten, welche sie als “unter ihrer Sorge” betrachten. Der Einfluss und die Macht der zivilen Regierung, und ihr Interesse an bestimmten Themen beeinflusst ebenfalls die Rechtsprechung. Jedes der beiden Justizsysteme unterhält eigene Gebäude um in juristischen Angelegenheiten tätig zu werden.