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Gor – Fetisch – BDSM – Gothic – Erotik

Freie Frauen auf Gor II

Februar 10th, 2011 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Heute folgt die Fortsetzung zum kürzlich veröffentlichten Artikel über die freien Frauen auf Gor. Und dies wird sicherlich nicht der letzte Artikel dazu bleiben. Über Frauen auf Gor werde ich noch einige weitere Artikel veröffentlichen – irgendwie bekommt gerade die freie Frau meines Erachtens zu wenig Aufmerksamkeit.
Konventionen

Es folgen nun zwei wichtige Konventionen, die sich mit der Versklavung freier Frauen beschäftigen. Sie haben zwar nicht die Kraft von Gesetzen, aber die Ehre verlangt es, dass ihnen gehorcht wird. Diese Konventionen sind Teil der goreanischen Tradition und deshalb sehr respektiert.

Die Einrichtung des Sklavenraubes wird von fast jeder, höchstwahrscheinlich sogar von jeder Stadt auf Gor praktiziert. Wenn man die Frauen einer anderen Stadt raubt, wird die eigene Stadt die Legalität dieses Raubes und den Besitz der neuen Sklavin offiziell anerkennen. Wichtig ist aber, dass diese Frauen einer anderen Stadt angehören. Es ist definitiv nicht legal, seine eigene Stadt plündern, um aus deren Frauen Sklavinnen zu machen. Die Stadt der Frau wird diese verteidigen, aber auch anerkennen, dass Raub ein Teil des Lebens auf Gor ist.

Rettet ein Mann einer Frau das Leben, besagt die Konvention, dass ihm eine Option zusteht, sie zu versklaven. Im Grunde hat dadurch der Mann das Recht am Leben der Frau gewonnen, dass er es überhaupt gerettet hat. Obwohl dies kein Gesetz ist, werden nur wenige Menschen einem Mann dieses Recht verweigern. Selbst die Familie der Frau wird gewöhnlich dieser Konvention folge leisten. Es wird als ehrenvoller Umgang mit dieser Art von Handlung betrachtet.

Freie Frauen auf Gor

Januar 30th, 2011 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Die wirkliche Rolle von freien Frauen innerhalb der goreanischen Gesellschaft ist einer der am meisten missverständlich interpretierten Aspekte auf Gor. Dieses Missverständnis wird durch diverse Faktoren ständig wieder neu belebt. Zunächst einmal durch den Sprachgebrauch in den meisten Büchern, dass alle Frauen Sklavinnen sein sollten. Zum zweiten zeigt eine oberflächliche Lektüre der Bücher, dass fast alle der wichtigen Charaktere freier Frauen, welche oft hochmütig beschrieben werden, als Sklavinnen enden. Und drittens gibt es den Mythos, dass die männliche Dominanz auf Gor absolut sei. Diese drei Gründe verbinden sich, um die Sicht des Lesers auf die freien Frauen Gors zu verdrehen. Erst bei einem tieferen Studium der Bücher von Gor versteht man die tatsächliche Komplexität der Rolle der freien Frauen auf Gor. Sie sind weit mehr als potentielle Sklavinnen.

Die überwiegende Mehrheit aller Frauen auf Gor sind freie Frauen. Lediglich 2-3 % aller Frauen sind tatsächlich Sklavinnen. Allein diese Statistik spricht Bände über den Status der freien Frau innerhalb der goreanischen Gesellschaft. Trotz aller Rhetorik, verfallen Goreaner nicht solcher Plattheit und versklaven die meisten ihrer Frauen. Sie versklaven nicht einmal einen wesentlichen Anteil ihrer Frauen. Es muss folglich überzeugende Gründe geben, um diese Haltung zu unterstützen. Freie Frauen müssen in der Lage sein, wichtige Rollen auszufüllen, die Sklavinnen nicht übernehmen können. Die Nachfrage nach diesen Rollen muss die Nachfrage nach Sklavinnen übersteigen. Diese Artikelserie beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Facetten des Lebens als freie Frau auf Gor, um dem geneigten Leser zu helfen, deren Platz auf Gor besser zu verstehen.

Goreanische Gesetze Part6

Oktober 17th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Heute folgt nun der sechste Teil meine Artikelserie über die goreanischen Gesetze und gesellschaftlichen Regeln. Der wichtigste Bereich dieses mal ist das gesellschaftliche Leben hinsichtlich Krankheit, miteinander auf Gor leben und Verbrechen wie Diebstahl und Brandstiftung.

51. Insulae und Wohnblocks dürfen nur bis zu einer bestimmten Höhe gebaut werden. Die Höhenbegrenzung variiert jedoch von Stadt zu Stadt.

52. Der zentrale Abfallbehälter in allen Insulae muss per Gesetz zu jeder Zeit geschlossen bleiben.

53. Jede Person, welche eine Tunika trägt oder zumindest besitzt, die in einer anderen Farbe gefüttert ist, so dass sie auch gewendet werden kann und die eigene Identität zu wechseln, ist von der Pfählung bedroht.

54. Dar-Kosis ist eine sehr gefährliche und hochgradig ansteckende Krankheit für die bisher noch kein Heilmittel gefunden wurde. Dar-Kosis wird als heilige Krankheit betrachtet und es gilt als Ketzerei, das Blut der Kranken zu vergießen, obwohl man sie steinigen kann. Ebenso als Ketzerei gilt die Suche nach einem Heilmittel. Aus den Romanen geht jedoch nicht hervor, ob dies ausdrücklich als Gesetz in einer Stadt beschrieben wurde.

Goreanische Gesetze Part5

Oktober 3rd, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Erneut wird es mal wieder Zeit, die Artikelserie über alle goreanischen Gesetze und Regeln ein weiteres Stück fortzusetzen. Zwei herausragende Themen wären hier zum Einen der Umgang mit Zahlungsmitteln und zum Anderen die Rechte von freien Frauen in goreanischen Städten.

41. Schuldtitel können übertragen werden, gewöhnlich jedoch zu einem etwas geringeren Preis und der neue Besitzer kann versuchen, die Schulden zum Preis des vereinbarten Titels einzutreiben. Kredithaie versuchen oft aus solchen Situationen Gewinn zu machen.

42. Rasieren, abschleifen, abkratzen oder abkneifen von Metall an irgendwelchen Münzen wird als Diebstahl und Betrug angesehen. Letztlich verringert es ja den Wert einer Münze.

43. Kronen, Zeichen oder Familienabzeichen können registriert werden und ihr Gebrauch wäre somit dann offiziell eingeschränkt.

44. Die Roben der Verhüllung und Schleier können nicht nur für freie Frauen gesetzlich vorgeschrieben sein. In einigen Städten wie zum Beispiel Ar oder Ar´s Station ist es nur ein Brauch, in anderen Städten wiederum Gesetz. In einigen Städten wird eine unverschleierte Frau von den Stadtwachen in Gewahrsam genommen und falls notwendig, zwangsweise verschleiert. Wiederholte Verstöße können letztlich auch zur Versklavung führen. Selbst dort, wo es lediglich ein Brauch ist, wird freien Frauen dringend geraten, in der Öffentlichkeit Roben und Schleier zu tragen.

Goreanische Gesetze Part4

September 19th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Heute gibt es mal wieder eine kleine Fortsetzung über die Regeln und Gebräuchlichkeiten des goreanischen Lebens wie es in den Gor-Romanen von John Norman beschrieben wurde.

31. Jeder, der eine Stadt ohne Erlaubnis betritt wird durch Pfählen bestraft. Zitat aus Gor – die Gegenerde Band 2: Der Geächtete: “Spitzen auf den Mauern goreanischer Städte werden oft von den Überresten unwillkommener Gäste überragt”

32. Geächteten ist das Betreten von Städten verboten und wird ebenfalls durch Pfählen bestraft. Panthermädchen und Talunas werden ebenfalls als Geächtete betrachtet.

33. Attentätern, die das Zeichen des Dolches auf ihrer Stirn tragen, wird der Zutritt zu einer Stadt ohne Behinderung gewährt.

34. Angehörige der Kasten der Spieler, Dichter, Musiker oder Sänger dürfen jede Stadt frei betreten.

35. Abgesandte, die einen goldenen Querstrich an der linken Schläfe ihres Helmes beziehungsweise Kopfschutzes tragen, sind vor Behinderungen durch jeden innerhalb der Stadt geschützt. Wenn man so will, könnte man dies als eine Art diplomatische Immunität betrachten.

Goreanische Gesetze Part3

August 14th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

So langsam wird es auch mal wieder Zeit, das goreanische Regelwerk des gesellschaftlichen Lebens wieder um einige Einträge zu erweitern. Teil zwei ist ja nun auch schon wieder ein paar Tage alt.

21. Es ist legal möglich, die eigene Kaste zu wechseln. Obwohl aber die meisten Goreaner dies nicht freiwillig tun würden, da sie stolz auf ihre Kaste sind, egal von welch niedrigem Stand sie auch sein mag. Im Falle einer freien Gefährtenschaft kann die Frau die Kaste des Mannes übernehmen, allerdings umgekehrt ist das nicht möglich. Um auf andere Art die Kaste zu wechseln, muss der Hohe Rat der jeweiligen Stadt dem Wechsel zustimmen. Die Zustimmung ist auch von den Qualifikationen für die neue Kaste und der Bereitschaft dieser, das neue Mitglied zu akzeptieren abhängig.

22. Frauen aus der Heiler Kaste dürfen sich nicht in vollem Umfang ihren ärztlichen Tätigkeiten zuwenden, bevor sie nicht zwei Kinder geboren haben. In vielen Städten werden den Frauen der Heiler Kaste im Alter von fünfzehn Jahren zwei Armbänder um das linke Handgelenk gelegt. Für jedes von ihnen geborene Kind wird eines davon wieder abgenommen. Sobald beide Armbänder entfernt sind, darf sie auch in vollem Umfang medizinische Tätigkeiten ausüben.

Goreanische Gesetze Part2

Juli 13th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Wurde ja auch Zeit, die Artikelserie fortzusetzen! Heute möchte ich Euch mit Artikel 11 bis 20 aus der goreanischen Gesetzessammlung das Leben auf Gor wieder etwas näher bringen.

11. Sobald die geistige Volljährigkeit erreicht wurde, muss eine Einbürgerungszeremonie vollzogen werden. Die Details der Zeremonie können von Stadt zu Stadt variieren. In einigen Städten beispielsweise, kann es erforderlich sein, dass andere, nicht blutsverwandte Bürger als Fürsprecher auftreten müssen. In anderen Städten wiederum kann es sein, dass eine Art Bürgerkommitee anhand einer Prüfung feststellt, ob der Kanditat sich als würdig erweist, Bürger dieser Stadt zu werden. Der Abzulegende Treueschwur beinhaltet unter anderem das Küssen des Heimsteins, das Schwören verschiedener Eide und manchmal auch das Teilen von Brot, Feuer und Salz. Dem neuen Bürger werden dann ein Lorbeerkranz und der Umhang der Bürgerschaft verliehen.

12. Die nicht teilnahme an einer Einbürgerungszeremonie innerhalb eines Jahres nach Erreichen der geistigen Volljährigkeit wird mit dem Außstoßen aus der Stadt bestraft. Dies wiederum gilt jedoch nur für Menschen die innerhalb der Stadt oder als Kinder von Bürgern dieser Stadt geboren wurden.

13. In den Büchern tauchen vereinzelt vage Hinweise auf die geistige Volljährigkeit auf. Jedoch ein genaues Alter wurde bisher nie genannt. Aus dem Kontext lässt sich jedoch schließen dass es mit relativer Sicherheit bei 15 Jahren liegt.

Goreanische Gesetze Part1

Juli 1st, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Die folgenden Gesetze und legalen Prinzipien sind in den goreanischen Städten allgemein verbreitet. Es ist zwar keine erschöpfende Liste sondern vielmehr lediglich eine Sammlung einiger wichtiger Richtlinien, die in den Büchern beschrieben werden. Dabei sollte man zudem beachten, dass nicht jedes Gesetz auch in jeder Stadt gelten muss. Auch besteht die Möglichkeit, dass manche Stadt andere Gesetze hat, die in meinem Blog nicht aufgeführt sind.

Aufgrund der Fülle an Material welches sich im Laufe der Zeit bei mir angesammelt hat, habe ich beschlossen, eine mehrteilige Artikelserie daraus zu machen um Euch die Regeln des goreanischen Lebens häppchenweise zu servieren ;-)

1. Es wird auf Gor gesagt, dass das Gesetz einer Stadt nicht weiter reicht als ihre Mauern.
Dies ist das grundlegendste Prinzip der goreanischen Gesetze, obwohl es mehr allgemeine Gültigkeit besitzt, als irgendwo niedergeschrieben zu stehen. Wenn man vor die Stadttore einer Stadt tritt, verlieren die Stadtgesetze in den meisten Fällen ihre Kraft und Schutzfunktion. Aber es gibt auch Ausnahmen zu dieser Regel. Einerseits beanspruchen viele Städte Souveränität über das umliegende Land. Die Stadt könnte versuchen, sich Einfluss auf das Umland zu erzwingen. Patroullien mit Tarns, Tharlarions oder mit Infanterie bewachen oft die verletzlichen Grenzen des beanspruchten Gebietes und befragen, stoppen oder töten Nicht-Bürger, die versuchen, in das Gebiet einzudringen. Allerdings entspricht die Effektivität dieses Versuches der Stärke der entsprechenden Stadt. Zweitens gibt es bestimmte Örtlichkeiten außerhalb der Stadt, über die diese völlig legal Kontrolle ausübt, so zum Beispiel beflaggte Festungen. Eine solche Festung ist ein Handelsposten der einer bestimmten Stadt gehört und in dem ihre Gesetze gelten. Drittens gibt es da auch noch das Handelsgesetz, welches sich über einfache Gesetze, die viele Städte auf Gor binden, hinwegsetzt. Das Handelsgesetz erstreckt sich über alle Stadtmauern hinweg und schützt den Handel.

Bestrafung auf Gor

Juni 28th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Was folgt nach einer Gerichtsverhandlung? Logisch, entweder Schuldspruch oder Freispruch. Im Falle eines Schuldspruches folgt unmittelbar darauf die Vollstreckung des Urteils und damit wäre ich nun beim fünften Teil in der Artikelserie über goreanische Rechtsprechung angekommen
Bestrafung auf Gor

Die Bestrafung auf Gor kann sehr hart sein. Schwere Strafen sind für eine breite Vielzahl an Vergehen üblich und einige der Vergehen sind nicht in der Art, dass viele auf der Erde sie für schwerwiegend halten würden. Verstümmelung, Versklavung und Verstoßung sind weit verbreitete Strafen. Bei besonders abscheulichen Verbrechen kann Folter dem Tod vorausgehen. Es gibt aber auch mildere Strafen, wie zum Beispiel Bußgelder. Das Pfählen ist für beide, freie Männer und Frauen, üblich. Männer werden dazu gefesselt, Frauen einfach auf den Speer gesetzt. Es ist nicht nötig sie zu fesseln, weil sie weder den Speer erreichen können, noch die Hebelkraft aufbringen um sich von ihm zu befreien. Solch ein Schicksal bedeutet einen langsamen Tod, der den Leuten Zeit gibt, ihre Taten zu überdenken und zu bereuen. Sklaven werden allerdings wiederum nicht gepfählt. Sie werden eher einem Sleen als Nahrung vorgeworfen. Es gibt aber auch Verbrechen, wo das Pfählen von Sklaven vorkommt.

Das Gerichtsverfahren auf Gor

Juni 24th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Nach Justizsystem, Magistraten und dem goreanischen Handelsgesetz komme ich im vierten Teil nun zum eigentlichen Gerichtsverfahren und wie es auf Gor praktiziert wird.
Gerichtsverfahren

Es gibt leider nur sehr wenige Informationen über Gerichtsverhandlungen. Kriminelle Angeklagte können mitunter sehr grob behandelt werden. Gefangene beiderlei Geschlechts werden sehr selten verwöhnt. Sie werden oft nackt in ihrer Zelle gehalten und man enthält ihnen sehr häufig sogar die Möglichkeit eines Bades vor. Es ist nicht bekannt, ob es eine Möglicheit gibt, gegen Hinterlegung einer Kaution wieder auf freien Fuß zu gelangen. Ausgehend von den eher kargen Informationen über Gerichtsverfahren in den Büchern scheint die Vermutung der Unschuld einer Person bis zu dem betreffenden Schuldspruch zu gelten. Anscheinend muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern der Staat seine Schuld beweisen. Jedoch ist und bleibt das nur eine Vermutung. Bestimmte Straftaten werden als Verbrechen beschrieben obwohl sie ehrlich betrachtet eigentlich nur Fehlverhalten sind weil der Unterschied zwischen Beidem nicht klar definiert ist und viele Straftaten nicht deutlich dem Einen oder Anderen zugeordnet werden können.