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Goreanische Gesetze Part5

Oktober 3rd, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Erneut wird es mal wieder Zeit, die Artikelserie über alle goreanischen Gesetze und Regeln ein weiteres Stück fortzusetzen. Zwei herausragende Themen wären hier zum Einen der Umgang mit Zahlungsmitteln und zum Anderen die Rechte von freien Frauen in goreanischen Städten.

41. Schuldtitel können übertragen werden, gewöhnlich jedoch zu einem etwas geringeren Preis und der neue Besitzer kann versuchen, die Schulden zum Preis des vereinbarten Titels einzutreiben. Kredithaie versuchen oft aus solchen Situationen Gewinn zu machen.

42. Rasieren, abschleifen, abkratzen oder abkneifen von Metall an irgendwelchen Münzen wird als Diebstahl und Betrug angesehen. Letztlich verringert es ja den Wert einer Münze.

43. Kronen, Zeichen oder Familienabzeichen können registriert werden und ihr Gebrauch wäre somit dann offiziell eingeschränkt.

44. Die Roben der Verhüllung und Schleier können nicht nur für freie Frauen gesetzlich vorgeschrieben sein. In einigen Städten wie zum Beispiel Ar oder Ar´s Station ist es nur ein Brauch, in anderen Städten wiederum Gesetz. In einigen Städten wird eine unverschleierte Frau von den Stadtwachen in Gewahrsam genommen und falls notwendig, zwangsweise verschleiert. Wiederholte Verstöße können letztlich auch zur Versklavung führen. Selbst dort, wo es lediglich ein Brauch ist, wird freien Frauen dringend geraten, in der Öffentlichkeit Roben und Schleier zu tragen.

Goreanische Gesetze Part4

September 19th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Heute gibt es mal wieder eine kleine Fortsetzung über die Regeln und Gebräuchlichkeiten des goreanischen Lebens wie es in den Gor-Romanen von John Norman beschrieben wurde.

31. Jeder, der eine Stadt ohne Erlaubnis betritt wird durch Pfählen bestraft. Zitat aus Gor – die Gegenerde Band 2: Der Geächtete: “Spitzen auf den Mauern goreanischer Städte werden oft von den Überresten unwillkommener Gäste überragt”

32. Geächteten ist das Betreten von Städten verboten und wird ebenfalls durch Pfählen bestraft. Panthermädchen und Talunas werden ebenfalls als Geächtete betrachtet.

33. Attentätern, die das Zeichen des Dolches auf ihrer Stirn tragen, wird der Zutritt zu einer Stadt ohne Behinderung gewährt.

34. Angehörige der Kasten der Spieler, Dichter, Musiker oder Sänger dürfen jede Stadt frei betreten.

35. Abgesandte, die einen goldenen Querstrich an der linken Schläfe ihres Helmes beziehungsweise Kopfschutzes tragen, sind vor Behinderungen durch jeden innerhalb der Stadt geschützt. Wenn man so will, könnte man dies als eine Art diplomatische Immunität betrachten.

Goreanische Redewendungen

September 5th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by Kajira

In diesem Artikel möchte ich Euch einige Besonderheiten des goreanischen Sprachgebrauchs darlegen. Nachdem ich schon eine ganze Weile keinen Artikel mehr über Gor-Die Gegenerde verfasst habe.

Auf Gor gibt es nur ein gemeinsames Wort für “Fremder” und “Feind”

Das goreanische Wort für Gebirge bezieht sich auf einen Berg von Erdreich, Stein oder Eis. Es gibt keinen Unterschied für die Goreaner – zumindest was den Aufbau und das Material betrifft. Ein Eisberg ist demzufolge auch nur ein Berg, eben aus Eis.

Das Wort “wir” bezieht sich nur auf eine Gruppe freier Personen. Eine einzelne freie Person mit vielen Sklaven würde von dieser Gruppe nicht in der “wir” Form sprechen.

“Hail” gefolgt von einem Namen ist eine Grußform für Experten, Meister ihres Faches. Einen Meisterspieler, einen Tarn-Renn-Champion, ein Meister des Schwertes oder einen Ubar würde man so begrüßen.

“Tal” ist die gebräuchlichste Grußform und wird gewöhnlich von einer Geste begleitet. Dazu wird die rechte Hand auf Schulterhöhe angehoben, die Handfläche nach innen zum Körper gerichtet. Sie bedeutet, dass die so gegrüßte Person nicht als Feind betrachet wird. Diese geste zeigt auch, dass die Hand keine Waffe trägt. Weil ein Sklave keine Waffen berühren darf, wäre eine derartige Geste für ihn einfach nur lächerlich. Da Sklaven alle freien Personen respektieren müssen, können sie eigentlich niemanden als Feind betrachten. Aus genau diesem Grund kann eine solche Geste, ausgeführt von einem Sklaven, durchaus auch als Beleidigung aufgefasst werden. Demnach darf ein Sklave mit dem Wort “Tal” grüßen, jedoch ohne die Geste mit der Hand auszuführen. Sie bleibt den freien Personen vorbehalten.

Goreanische Gesetze Part3

August 14th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

So langsam wird es auch mal wieder Zeit, das goreanische Regelwerk des gesellschaftlichen Lebens wieder um einige Einträge zu erweitern. Teil zwei ist ja nun auch schon wieder ein paar Tage alt.

21. Es ist legal möglich, die eigene Kaste zu wechseln. Obwohl aber die meisten Goreaner dies nicht freiwillig tun würden, da sie stolz auf ihre Kaste sind, egal von welch niedrigem Stand sie auch sein mag. Im Falle einer freien Gefährtenschaft kann die Frau die Kaste des Mannes übernehmen, allerdings umgekehrt ist das nicht möglich. Um auf andere Art die Kaste zu wechseln, muss der Hohe Rat der jeweiligen Stadt dem Wechsel zustimmen. Die Zustimmung ist auch von den Qualifikationen für die neue Kaste und der Bereitschaft dieser, das neue Mitglied zu akzeptieren abhängig.

22. Frauen aus der Heiler Kaste dürfen sich nicht in vollem Umfang ihren ärztlichen Tätigkeiten zuwenden, bevor sie nicht zwei Kinder geboren haben. In vielen Städten werden den Frauen der Heiler Kaste im Alter von fünfzehn Jahren zwei Armbänder um das linke Handgelenk gelegt. Für jedes von ihnen geborene Kind wird eines davon wieder abgenommen. Sobald beide Armbänder entfernt sind, darf sie auch in vollem Umfang medizinische Tätigkeiten ausüben.

Goreanische Gesetze Part2

Juli 13th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Wurde ja auch Zeit, die Artikelserie fortzusetzen! Heute möchte ich Euch mit Artikel 11 bis 20 aus der goreanischen Gesetzessammlung das Leben auf Gor wieder etwas näher bringen.

11. Sobald die geistige Volljährigkeit erreicht wurde, muss eine Einbürgerungszeremonie vollzogen werden. Die Details der Zeremonie können von Stadt zu Stadt variieren. In einigen Städten beispielsweise, kann es erforderlich sein, dass andere, nicht blutsverwandte Bürger als Fürsprecher auftreten müssen. In anderen Städten wiederum kann es sein, dass eine Art Bürgerkommitee anhand einer Prüfung feststellt, ob der Kanditat sich als würdig erweist, Bürger dieser Stadt zu werden. Der Abzulegende Treueschwur beinhaltet unter anderem das Küssen des Heimsteins, das Schwören verschiedener Eide und manchmal auch das Teilen von Brot, Feuer und Salz. Dem neuen Bürger werden dann ein Lorbeerkranz und der Umhang der Bürgerschaft verliehen.

12. Die nicht teilnahme an einer Einbürgerungszeremonie innerhalb eines Jahres nach Erreichen der geistigen Volljährigkeit wird mit dem Außstoßen aus der Stadt bestraft. Dies wiederum gilt jedoch nur für Menschen die innerhalb der Stadt oder als Kinder von Bürgern dieser Stadt geboren wurden.

13. In den Büchern tauchen vereinzelt vage Hinweise auf die geistige Volljährigkeit auf. Jedoch ein genaues Alter wurde bisher nie genannt. Aus dem Kontext lässt sich jedoch schließen dass es mit relativer Sicherheit bei 15 Jahren liegt.

Goreanische Gesetze Part1

Juli 1st, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Die folgenden Gesetze und legalen Prinzipien sind in den goreanischen Städten allgemein verbreitet. Es ist zwar keine erschöpfende Liste sondern vielmehr lediglich eine Sammlung einiger wichtiger Richtlinien, die in den Büchern beschrieben werden. Dabei sollte man zudem beachten, dass nicht jedes Gesetz auch in jeder Stadt gelten muss. Auch besteht die Möglichkeit, dass manche Stadt andere Gesetze hat, die in meinem Blog nicht aufgeführt sind.

Aufgrund der Fülle an Material welches sich im Laufe der Zeit bei mir angesammelt hat, habe ich beschlossen, eine mehrteilige Artikelserie daraus zu machen um Euch die Regeln des goreanischen Lebens häppchenweise zu servieren ;-)

1. Es wird auf Gor gesagt, dass das Gesetz einer Stadt nicht weiter reicht als ihre Mauern.
Dies ist das grundlegendste Prinzip der goreanischen Gesetze, obwohl es mehr allgemeine Gültigkeit besitzt, als irgendwo niedergeschrieben zu stehen. Wenn man vor die Stadttore einer Stadt tritt, verlieren die Stadtgesetze in den meisten Fällen ihre Kraft und Schutzfunktion. Aber es gibt auch Ausnahmen zu dieser Regel. Einerseits beanspruchen viele Städte Souveränität über das umliegende Land. Die Stadt könnte versuchen, sich Einfluss auf das Umland zu erzwingen. Patroullien mit Tarns, Tharlarions oder mit Infanterie bewachen oft die verletzlichen Grenzen des beanspruchten Gebietes und befragen, stoppen oder töten Nicht-Bürger, die versuchen, in das Gebiet einzudringen. Allerdings entspricht die Effektivität dieses Versuches der Stärke der entsprechenden Stadt. Zweitens gibt es bestimmte Örtlichkeiten außerhalb der Stadt, über die diese völlig legal Kontrolle ausübt, so zum Beispiel beflaggte Festungen. Eine solche Festung ist ein Handelsposten der einer bestimmten Stadt gehört und in dem ihre Gesetze gelten. Drittens gibt es da auch noch das Handelsgesetz, welches sich über einfache Gesetze, die viele Städte auf Gor binden, hinwegsetzt. Das Handelsgesetz erstreckt sich über alle Stadtmauern hinweg und schützt den Handel.

Bestrafung auf Gor

Juni 28th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Was folgt nach einer Gerichtsverhandlung? Logisch, entweder Schuldspruch oder Freispruch. Im Falle eines Schuldspruches folgt unmittelbar darauf die Vollstreckung des Urteils und damit wäre ich nun beim fünften Teil in der Artikelserie über goreanische Rechtsprechung angekommen
Bestrafung auf Gor

Die Bestrafung auf Gor kann sehr hart sein. Schwere Strafen sind für eine breite Vielzahl an Vergehen üblich und einige der Vergehen sind nicht in der Art, dass viele auf der Erde sie für schwerwiegend halten würden. Verstümmelung, Versklavung und Verstoßung sind weit verbreitete Strafen. Bei besonders abscheulichen Verbrechen kann Folter dem Tod vorausgehen. Es gibt aber auch mildere Strafen, wie zum Beispiel Bußgelder. Das Pfählen ist für beide, freie Männer und Frauen, üblich. Männer werden dazu gefesselt, Frauen einfach auf den Speer gesetzt. Es ist nicht nötig sie zu fesseln, weil sie weder den Speer erreichen können, noch die Hebelkraft aufbringen um sich von ihm zu befreien. Solch ein Schicksal bedeutet einen langsamen Tod, der den Leuten Zeit gibt, ihre Taten zu überdenken und zu bereuen. Sklaven werden allerdings wiederum nicht gepfählt. Sie werden eher einem Sleen als Nahrung vorgeworfen. Es gibt aber auch Verbrechen, wo das Pfählen von Sklaven vorkommt.

Das Gerichtsverfahren auf Gor

Juni 24th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Nach Justizsystem, Magistraten und dem goreanischen Handelsgesetz komme ich im vierten Teil nun zum eigentlichen Gerichtsverfahren und wie es auf Gor praktiziert wird.
Gerichtsverfahren

Es gibt leider nur sehr wenige Informationen über Gerichtsverhandlungen. Kriminelle Angeklagte können mitunter sehr grob behandelt werden. Gefangene beiderlei Geschlechts werden sehr selten verwöhnt. Sie werden oft nackt in ihrer Zelle gehalten und man enthält ihnen sehr häufig sogar die Möglichkeit eines Bades vor. Es ist nicht bekannt, ob es eine Möglicheit gibt, gegen Hinterlegung einer Kaution wieder auf freien Fuß zu gelangen. Ausgehend von den eher kargen Informationen über Gerichtsverfahren in den Büchern scheint die Vermutung der Unschuld einer Person bis zu dem betreffenden Schuldspruch zu gelten. Anscheinend muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern der Staat seine Schuld beweisen. Jedoch ist und bleibt das nur eine Vermutung. Bestimmte Straftaten werden als Verbrechen beschrieben obwohl sie ehrlich betrachtet eigentlich nur Fehlverhalten sind weil der Unterschied zwischen Beidem nicht klar definiert ist und viele Straftaten nicht deutlich dem Einen oder Anderen zugeordnet werden können.

Das goreanische Handelsgesetz

Juni 21st, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Der heutige und somit folglich dritte Teil der Artikelserie über goreanische Rechtsprechung fällt leider etwas kürzer aus als geplant. Jedoch aufgrund seiner Reichweite, fand ich es doch besser, dem Handelsgesetz einen eigenen Artikel zu widmen.

Das Handelsgesetz

Die meisten goreanischen Gesetze sind städtisches Recht und dementsprechend beschränkt auf die einzelnen Städte. Jedoch gibt es ein Gesetz, das sich über die verschiedenen Städte Gors erstreckt. Das ist das Handelsgesetz, eine juristische Übereinkunft zwischen den unterschiedlichen Händler-Kasten verschiedener Städte. Das Handelsgesetz erleichtert den Handel auf Gor. Die Bücher beschreiben nicht alle Inhalte dieses Gesetzes, liefern aber doch einige gut beschriebene Inhalte. Aber das Handelsgesetz betrachtet nicht alle Einzelheiten des Handels. Es gibt Lücken in diesem Gesetz, obwohl Bemühungen existieren, diese zu schließen. Einzelheiten des Handelsgesetzes werden sehr oft auf der Sardar-Messe entschieden, auf der sich Händler aus ganz Gor treffen, um eben solche Themen zu diskutieren. Um das Handelsgesetz zu vertreten und durchzusetzen gibt es spezielle Handelsräte. Diese gehören der Kaste der Händler und nicht der der Schriftgelehrten an. Sie unterscheiden sich von den Stadträten. Handelsräte tragen weiße Roben mit goldenen und purpurnen Verzierungen. Auch sie können eine juristische Entscheidung treffen, ohne ein formelles Gericht bemühen zu müssen.

Magistrates und Amtsträger

Juni 18th, 2010 in Gor - Die Gegenerde by tarl

Die Rechtsprechung auf Gor ist sehr umfangreich. Im ersten Teil bin ich auf die beiden vorherrschenden goreanischen Justizsysteme eingegangen und nun im zweiten Teil möchte ich mit mit den Personen beschäftigen, welche letztlich auf Gor Recht sprechen.
Ratsmitglieder (Magistrates)

Innerhalb einer Stadt wird man höchstwahrscheinlich zunächst auf die legalen Vertreter der zivilen Regierung treffen, unabhängig davon, wer gerade herrscht. Diese legalen Vertreter nennt man die Ratsmitglieder oder auch Magistrates und es gibt davon verschiedene Arten. Da die meisten juristischen Belange in den Bereich der Schriftgelehrten-Kaste fallen, gehören die meisten Ratsmitglieder der Kaste der Schriftgelehrten an. So gehören Anwälte einer Unterkaste der Schriftgelehrten an. Die Ratsmitglieder tragen häufig spezielle Roben, Verzierungen oder Bänder um ihr Amt zu kennzeichnen. Sie können auch einen Amtsstab führen und einige dieser Stäbe sind mit versteckten Klingen ausgerüstet. Ratsmitglieder können auch beamtete Zeugen sein, die die Amtlichkeit bestimmter Dinge bestätigen können. Sie können auch in manschen juristischen Angelegenheiten Urteile auch ohne Gerichtsverhandlung fällen.