Goreanische Gesetze Part5
Erneut wird es mal wieder Zeit, die Artikelserie über alle goreanischen Gesetze und Regeln ein weiteres Stück fortzusetzen. Zwei herausragende Themen wären hier zum Einen der Umgang mit Zahlungsmitteln und zum Anderen die Rechte von freien Frauen in goreanischen Städten.
41. Schuldtitel können übertragen werden, gewöhnlich jedoch zu einem etwas geringeren Preis und der neue Besitzer kann versuchen, die Schulden zum Preis des vereinbarten Titels einzutreiben. Kredithaie versuchen oft aus solchen Situationen Gewinn zu machen.
42. Rasieren, abschleifen, abkratzen oder abkneifen von Metall an irgendwelchen Münzen wird als Diebstahl und Betrug angesehen. Letztlich verringert es ja den Wert einer Münze.
43. Kronen, Zeichen oder Familienabzeichen können registriert werden und ihr Gebrauch wäre somit dann offiziell eingeschränkt.
44. Die Roben der Verhüllung und Schleier können nicht nur für freie Frauen gesetzlich vorgeschrieben sein. In einigen Städten wie zum Beispiel Ar oder Ar´s Station ist es nur ein Brauch, in anderen Städten wiederum Gesetz. In einigen Städten wird eine unverschleierte Frau von den Stadtwachen in Gewahrsam genommen und falls notwendig, zwangsweise verschleiert. Wiederholte Verstöße können letztlich auch zur Versklavung führen. Selbst dort, wo es lediglich ein Brauch ist, wird freien Frauen dringend geraten, in der Öffentlichkeit Roben und Schleier zu tragen.

