Das Gerichtsverfahren auf Gor
Nach Justizsystem, Magistraten und dem goreanischen Handelsgesetz komme ich im vierten Teil nun zum eigentlichen Gerichtsverfahren und wie es auf Gor praktiziert wird.
Gerichtsverfahren
Es gibt leider nur sehr wenige Informationen über Gerichtsverhandlungen. Kriminelle Angeklagte können mitunter sehr grob behandelt werden. Gefangene beiderlei Geschlechts werden sehr selten verwöhnt. Sie werden oft nackt in ihrer Zelle gehalten und man enthält ihnen sehr häufig sogar die Möglichkeit eines Bades vor. Es ist nicht bekannt, ob es eine Möglicheit gibt, gegen Hinterlegung einer Kaution wieder auf freien Fuß zu gelangen. Ausgehend von den eher kargen Informationen über Gerichtsverfahren in den Büchern scheint die Vermutung der Unschuld einer Person bis zu dem betreffenden Schuldspruch zu gelten. Anscheinend muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern der Staat seine Schuld beweisen. Jedoch ist und bleibt das nur eine Vermutung. Bestimmte Straftaten werden als Verbrechen beschrieben obwohl sie ehrlich betrachtet eigentlich nur Fehlverhalten sind weil der Unterschied zwischen Beidem nicht klar definiert ist und viele Straftaten nicht deutlich dem Einen oder Anderen zugeordnet werden können.

