Magistrates und Amtsträger
Die Rechtsprechung auf Gor ist sehr umfangreich. Im ersten Teil bin ich auf die beiden vorherrschenden goreanischen Justizsysteme eingegangen und nun im zweiten Teil möchte ich mit mit den Personen beschäftigen, welche letztlich auf Gor Recht sprechen.
Ratsmitglieder (Magistrates)
Innerhalb einer Stadt wird man höchstwahrscheinlich zunächst auf die legalen Vertreter der zivilen Regierung treffen, unabhängig davon, wer gerade herrscht. Diese legalen Vertreter nennt man die Ratsmitglieder oder auch Magistrates und es gibt davon verschiedene Arten. Da die meisten juristischen Belange in den Bereich der Schriftgelehrten-Kaste fallen, gehören die meisten Ratsmitglieder der Kaste der Schriftgelehrten an. So gehören Anwälte einer Unterkaste der Schriftgelehrten an. Die Ratsmitglieder tragen häufig spezielle Roben, Verzierungen oder Bänder um ihr Amt zu kennzeichnen. Sie können auch einen Amtsstab führen und einige dieser Stäbe sind mit versteckten Klingen ausgerüstet. Ratsmitglieder können auch beamtete Zeugen sein, die die Amtlichkeit bestimmter Dinge bestätigen können. Sie können auch in manschen juristischen Angelegenheiten Urteile auch ohne Gerichtsverhandlung fällen.
Amtsträger
Zu den vielen unterschiedlichen Arten von Amtsträgern, die man so auf Gor kennt, gehören
- Aedilen
- Archonten
- Praetoren
- Quaestoren
- Präfekten
Diese Bezeichnungen sind von den alten römischen Bezeichnungen abgeleitet und sie werden für Ratsmitglieder und andere offizielle Beamte benützt. Übrigends gehört auf Gor auch der Henker dem Rat an. Die genauen Pflichten jedes dieser Amtsträger auf Gor ist recht unklar da die Bücher hierzu recht wenige Einzelheiten liefern. Es gibt leider nur wenige Details, die wiederum nicht ausreichen, um die Amtspflichten vollständig zu beschreiben. Zum Beispiel wird ein Mensch, der als “Berichtsbeamter” bekannt ist, auch “Archont” der Berichte genannt. Daraus lässt sich durchaus schlussfolgern, dass ein Archont eine Art Beamter ist. Ein in Venna ansässiger Archont versuchte, die Besitzer verlorener oder geflüchteter Sklaven zu finden. Die Sklaven wurden in seinem Büro ausgestellt und wenn die Besitzer nicht gefunden wurden, versteigert. Ein Präfekt wurde dabei beobachtet, dass er Dokumente siegelte, ähnlich wie ein Notar. Er konnte auch legal versklaven, indem er eine weibliche Schuldnerin zur Sklavin erklärte, da sie ihre Schulden nicht bezahlen konnte. Es gab einen kommerziellen Praetor, der beim Handelsgericht Recht sprach und nur dem hohen Rat unterstellt war. Dieser Praetor konnte das Lösegeld für eine freie Frau festlegen.

