Goreanische Gesetze Part3
So langsam wird es auch mal wieder Zeit, das goreanische Regelwerk des gesellschaftlichen Lebens wieder um einige Einträge zu erweitern. Teil zwei ist ja nun auch schon wieder ein paar Tage alt.
21. Es ist legal möglich, die eigene Kaste zu wechseln. Obwohl aber die meisten Goreaner dies nicht freiwillig tun würden, da sie stolz auf ihre Kaste sind, egal von welch niedrigem Stand sie auch sein mag. Im Falle einer freien Gefährtenschaft kann die Frau die Kaste des Mannes übernehmen, allerdings umgekehrt ist das nicht möglich. Um auf andere Art die Kaste zu wechseln, muss der Hohe Rat der jeweiligen Stadt dem Wechsel zustimmen. Die Zustimmung ist auch von den Qualifikationen für die neue Kaste und der Bereitschaft dieser, das neue Mitglied zu akzeptieren abhängig.
22. Frauen aus der Heiler Kaste dürfen sich nicht in vollem Umfang ihren ärztlichen Tätigkeiten zuwenden, bevor sie nicht zwei Kinder geboren haben. In vielen Städten werden den Frauen der Heiler Kaste im Alter von fünfzehn Jahren zwei Armbänder um das linke Handgelenk gelegt. Für jedes von ihnen geborene Kind wird eines davon wieder abgenommen. Sobald beide Armbänder entfernt sind, darf sie auch in vollem Umfang medizinische Tätigkeiten ausüben.
23. Für einen Schlosser ist es ein Kapitalverbrechen, eine unerlaubte Kopie eines Schlüssels anzufertigen. Dies gebieten ihm die Regeln der Metallarbeiter-Kaste.
24. Die goreanische Form der Ehe wird als freie Gefährtenschaft bezeichnet und dauert normalerweise genau ein Jahr und endet automatisch, wenn sie nicht bis spätestens zur zwanzigsten Ahn am Jubeltag erneuert wird.
25. Die freie Gefährtenschaft endet vor Ablauf des einen Jahres, wenn einer der Partner entweder versklavt wird oder stirbt. Normans Bücher beschreiben leider nicht, ob eine freie Gefährtenschaft legal vor Ablauf des Jahres beendet werden kann, wenn beide Seiten zustimmen. Es scheint aber sehr wahrscheinlich, dass die meisten Goreaner einfach das Jahr abwarten werden.
26. Eine Frau ändert in einer freien Gefährtenschaft ihren Namen nicht
27. Der “Gens”-Name bezeichnet den Namen des Clans (Er ist abgeleitet von einem alten römischen Ausdruck) Der Gens kann nur in der männlichen Linie weitergegeben werden. Frauen haben die Möglichkeit, ihren Gens in einer freien Gefährtenschaft beibehalten zu können, wenn der Vertrag dies zulässt. Jedoch können sie den Gens nicht weitergeben.
28. Jede Person kann nur eine freie Gefährtenschaft gleichzeitig haben. Lediglich in den Äquatornahen Dschungelgebieten können Männer mehrere freie Gefährtenschaften zur gleichen Zeit haben.
29. Port Kar erkennt die Einrichtung freier Gefährtenschaften nicht an. Freie Frauen der Stadt kennt man einfach als die Frauen ihrer Männer.
30. Viele Städte haben zumindest ein Sonnentor, meist eines der Haupttore welches nur vom Morgengrauen bis zur Dämmerung geöffnet ist. Wenn die Dämmerung einsetzt wird das Tor geschlossen und mit sehr großer Sicherheit während der Nacht nicht mehr geöffnet. Gewöhnlich haben die meisten Städte ein bestimmtes Nachttor, welches es den Bürgern während der Nacht das Betreten und Verlassen der Stadt erlaubt.
Auch zukünftig werde ich in weiteren Artikeln und in unregelmäßigen Abständen dieses Regelwerk erweitern. Es lohnt sich also, hin und wieder mal hier vorbeizuschauen.


