Goreanische Gesetze Part2
Wurde ja auch Zeit, die Artikelserie fortzusetzen! Heute möchte ich Euch mit Artikel 11 bis 20 aus der goreanischen Gesetzessammlung das Leben auf Gor wieder etwas näher bringen.
11. Sobald die geistige Volljährigkeit erreicht wurde, muss eine Einbürgerungszeremonie vollzogen werden. Die Details der Zeremonie können von Stadt zu Stadt variieren. In einigen Städten beispielsweise, kann es erforderlich sein, dass andere, nicht blutsverwandte Bürger als Fürsprecher auftreten müssen. In anderen Städten wiederum kann es sein, dass eine Art Bürgerkommitee anhand einer Prüfung feststellt, ob der Kanditat sich als würdig erweist, Bürger dieser Stadt zu werden. Der Abzulegende Treueschwur beinhaltet unter anderem das Küssen des Heimsteins, das Schwören verschiedener Eide und manchmal auch das Teilen von Brot, Feuer und Salz. Dem neuen Bürger werden dann ein Lorbeerkranz und der Umhang der Bürgerschaft verliehen.
12. Die nicht teilnahme an einer Einbürgerungszeremonie innerhalb eines Jahres nach Erreichen der geistigen Volljährigkeit wird mit dem Außstoßen aus der Stadt bestraft. Dies wiederum gilt jedoch nur für Menschen die innerhalb der Stadt oder als Kinder von Bürgern dieser Stadt geboren wurden.
13. In den Büchern tauchen vereinzelt vage Hinweise auf die geistige Volljährigkeit auf. Jedoch ein genaues Alter wurde bisher nie genannt. Aus dem Kontext lässt sich jedoch schließen dass es mit relativer Sicherheit bei 15 Jahren liegt.
14. Man kann durchaus die Bürgerschaft einer Stadt ablegen und die Bürgerschaft einer anderen Stadt erlangen. Offensichtlich muss man wohl als Bürger der anderen Stadt akzeptiert werden um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind.
15. Die Bürgerschaft mit einer Stadt bietet als großen Vorteil Schutz vor fremden Gläubigern. Nicht bekannt ist aber, ob dieser Bereich durch das Handelsgesetz abgedeckt wird.
16. Der Eid der Enteignung ist Teil der Krieger-Kodex wie auch der Rituale einer Stadt. Bei dieser unumkehrbaren Zeremonie wird eines der Familienmitglieder enteignet. Damit verliert das Famlienmitglied alle Bindungen zu seiner Familie wie auch seine Kaste. Vermutlich wird dieser Eid gemäß des Krieger-Kodex durch einen Schwur auf den Griff des eigenen Schwertes geleistet. Wie er den Ritualen einer Stadt entsprechend vollzogen wird ist leider nicht weiter bekannt. Es ist überliefert, dass ein Ubar einer Stad auf das Abzeichen seiner Stadt schwor. Ein gewöhnlicher Bürger wird sicherlich auf etwas anderes diesen Schwur leisten.
17. Jeder Bürger muss bevor er das 25. Lebensjahr erreicht hat mindestens einmal zum Sardar-Gebirge gereist sein. Die Eingeweihten achten sehr genau darauf, wer reist und wer nicht. Die Lehren der Eingeweihten besagen, dass es Unglück für eine Stadt bedeutet, wenn ihre Jugend diese heilige Pflicht vernachlässigt. Mitunter wird man von den Eingeweihten gebeten, zu einer ganz bestimmten Zeit zu reisen. In einigen Städten und Inseln wie zum Beispiel Teletus, erhält die Familie einen Gold-Tarn, wenn der Jugendliche dieser Aufforderung nachkommt.
18. “Ein Mann, der sich weigert, seinen Lebensunterhalt zu verdienen oder versucht, seinen Status ohne die Zustimmung des Rates der hohen Kasten zu verändern, ist definitionsgemäß ein Geächteter und wird gepfählt” Geächtete verlieren jegliche Verbindung zu ihren Heimstein und ihrer Kaste. Für einen Goreaner ein furchtbares Schicksal. Sie sind gezwungen, in der Wildnis zu leben und ums Überleben zu kämpfen. Kaum ein Goreaner ist gerne ein Geächteter.
19. Jede Stad legt für sich selbst fest, welche Kasten und Unterkasten gesetzlich anerkannt werden. Ebenfalls legt sie fest, welche der Kasten zu den hohen Kasten gehören. So ist es durchaus möglich dass Städte existieren, in denen beispielsweise die Kaste der Händler – eigentlich eine niedere Kaste, per Gesetz zu den hohen Kasten gehört.
20. Es gibt ein Vergehen, genannt “Versuch des Betruges durch Kastenzugehörigkeit”. Dahinter verbergeb sich Handlungen wie Geschäfte unter falschen Vorgaben und mit dem ausdrücklichen Versuch, eine fremde Kastenzugehörigkeit vorzutäuschen. Meistens betrifft dies Menschen die vorgeben, Ärzte zu sein. Dieses Verbrechen bezieht sich nicht auf alle Handlungen, die einer bestimmten Kaste wichtig sind. Jeder, nicht nur ein Angehöriger der Kaste der Sklavenhändler darf legal Sklaven verkaufen. Jedoch darf man dabei nicht noch behaupten, Angehöriger der Kaste der Sklavenhändler zu sein.


